Sortiment
Bestellung
Privatkunden
Geschäftskunden
Produktinformationen
Produktsicherheit
Fachhandel
Links

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. P.E.DOS® GmbH, Am Rodderpfädchen 8, D-50997 Köln,Stand:01.07.2004:

1. Geltungsbereich: Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. P.E.DOS ®erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Fa. P.E.DOS®.

2. Angebote, Vertragsabschluß: 2.1. Angebote von P.E.DOS® sind freibleibend und unverbindlich. Geringfügige technische Abweichungen von Produktangaben in Material, Form und Gestaltung sind vom Vertragspartner im Rahmen des Zumutbaren hinzunehmen. 2.2. Der Vertragsschluss bedarf grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch Fa. P.E.DOS®, die sich zugleich vorbehält, die Annahme von Bestellungen etwa nach Prüfung der Bonität des Vertragspartners, abzulehnen.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Fa. P.E.DOS® für die Herstellung der Waren Materialien von Zulieferern verwendet. Fa. P.E.DOS ®übernimmt insoweit kein Beschaffungsrisiko; im Falle des Ausfalls der Zulieferung ist P.E.DOS® zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden dem Vertragspartner in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

3. Rückgaberecht für Verbraucher: 3.1. Fa. P.E.DOS® gewährt Verbrauchern für seine Produkte (ausgenommen Sonderanfertigungen s.u.) ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Die Ware darf hierbei keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen. Die Frist wird durch rechtzeitiges Absenden der Ware gewahrt (Datum des Poststempels). 3.2. Waren und Produkte, die bei Fa. P.E.DOS® als Sonderanfertigung bestellt oder in Auftrag gegeben werden, sind vom Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Lieferzeit, Teillieferungen: 4.1. Angaben über Lieferfristen und -Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Fa. P.E.DOS® ausdrücklich in schriftlicher Form zugesagt werden. 4.2. Beruht eine Verzögerung der Leistung auf einer von P.E.DOS® zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, haftet Fa. P.E.DOS® nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.3. Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, z.B.: hoheitlicher Eingriffe, Naturkatastrophen, Kriegsaufruhr, Streik in eigenen oder Zulieferbetrieben etc. oder aufgrund sonstiger von Fa. P.E.DOS® n icht zu vertretender Umstände ist Fa. P.E.DOS® berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Leistungshindernisses nachzuholen. Beide Parteien können jedoch vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. 4.4. Fa. P.E.DOS® ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen: 5.1. Der Kaufpreis wird bei Lieferung der Ware fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.. 5.2. Die Preise für die Produkte ergeben sich aus der jeweils gültigen Fa. P.E.DOS® Preisliste oder Auftragsbestätigung. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes, Porto, Fracht und Zustellgebühren etc.. Diese Kosten werden dem Vertragspartner anteilig in Rechnung gestellt.
5.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fa. P.E.DOS® ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Vertragspartners zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt: 6.1. Bei Verbrauchern behält sich Fa. P.E.DOS® das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 6.2. Bei Unternehmern behält sich Fa. P.E.DOS® das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 6.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Fa. P.E.DOS® jeden Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, anzuzeigen ebenso etwaige Beschädigungen und die Vernichtung der Ware. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Ware sind bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unzulässig. 6.4. Fa. P.E.DOS® ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Regelungen in § 6 der AGB vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 6.5. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Fa. P.E.DOS® bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Fa. P.E.DOS® nimmt die Abtretung an. Fa. P.E.DOS® ermächtigt ihn, widerruflich, zur Einziehung der Forderung. Fa. P.E.DOS® behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7. Gewährleistung: Mängelanzeige: 7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, sofern nicht anders angegeben. 7.2. Liegt ein von Fa. P.E.DOS® zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Verbraucher wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Fa. P.E.DOS® ist berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern und Ersatzlieferung vorzunehmen, wenn die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Ersatzlieferung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 7.3. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet Fa. P.E.DOS® bei Mängeln der Ware nach eigener Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 7.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Macht der Kunde Schadensersatz statt der Leistung geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 der AGB. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu. 7.5. Die Haftung von Fa. P.E.DOS® nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen, Haftungsfreistellung: 8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Fa. P.E.DOS® auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gleiches gilt bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Fa. P.E.DOS®. 8.2.Ist der Vertragspartner Unternehmer, haftet Fa. P.E.DOS® bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Fa. P.E.DOS® bei zurechenbaren Körper - und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. 8.4. Der Vertragspartner stellt Fa. P.E.DOS® von allen Nachteilen frei, die Fa. P.E.DOS® durch Dritte wegen schädigender Handlung des Kunden, gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig, entstehen können.

9. Schlussbestimmungen: 9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, wird für etwaige Streitigkeiten aus Verträgen als ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Vertragspartners unbekannt ist. 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr soll die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzt werden, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

   


Copyright © by michael bloch it-solutions
Erstellt durch michael bloch it-solutions Datenschutzerklärung